Hallo Community. Ein Mandant gewährt seinen Arbeitnehmern digitale Warengutscheine. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf € 25 pro Monat. Bis zu diesem Betrag können die Arbeitnehmer Belege sammeln und an den Anbieter dieser Lösung senden. Es ist nicht möglich, die Gutscheine zu sammeln und in einem späteren Monat für etwas Größeres zu verwenden. Der Anbieter meldet im Folgemonat die Höhe der tatsächlich eingereichten Belege an den Arbeitgeber. Das führt aus steuerlicher Sicht zu folgenden Vorgängen: Zunächst erhalten die Arbeitnehmer einen Anspruch in Höhe von € 25, da sie bis zu diesem Betrag Belege einreichen können. Dieser Betrag muss als Sachbezug erfasst werden Tatsächlich werden aber i.d.R. weniger Belege eingereicht, so dass der Anspruch von € 25 wieder eliminiert werden muss. Stattdessen kommt dann im Folgemonat der Betrag der tatsächlich eingereichten Belege zur Auszahlung. Wir erhalten vom Anbieter eine Datei, welche wir ihn Lohn & Gehalt einspielen. Für diese drei Vorgänge bekommen wir je Arbeitnehmer drei Werte geliefert. Diese wären bei Einreichung von Belegen über € 17,95: + € 25,00 ./. € 25,00 + € 17,95 = der Betrag, der in Geld beim Arbeitnehmer ankommen soll Der Anbieter muss auskunftsgemäß zwingend drei Werte liefern. Wir sind nun auf der Suche nach den passenden Lohnarten und nach der passenden Kontierung für die Buchhaltung . Vom Anbieter haben wir folgende Hinweise erhalten: zu 1: Brutto-Bezug: st,/sv.-freier Sachbezug zu 2: Netto-Abzug: st,/sv.-freier Sachbezug zu 3: Netto-Bezug: Erstattung Digitaler Warengutschein Bei Vorgang 1 haben wir uns für Lohnart 2480 (bzw. 2481) entschieden. Der Betrag wird in den Aufwand gebucht. Aber was schlüsseln wir bei Vorgang 2 und 3? Die erste Überlegung, die Vorgänge auf 9005 und 9011 zu schlüsseln und beide auf ein Gehaltsverrechnungskonto buchen zu lassen, schlug in der Buchhaltung fehl, da ja immer die Abweichung zwischen den € 25 und dem tatsächlichen Zahlbetrag stehen blieb. Hat jemand eine Idee oder ggf. sogar den gleichen Fall? Für Anregungen bin ich dankbar!
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