Nachvollziehbar, dafür soll die Community ja auch genutzt werden. 😄 1. daher der Link. Die DATEV hat die OCR auf die Dort genannten Begriffe beschränkt. Mehr ist also seitens der OCR in DUO nicht erkennbar. Zu mal hier auch die Felder fehlen, in die die OCR diese Werte übernehmen könnte. Hier müsste also die gesamte Erfassungsmaske entsprechend ebenfalls angepasst werden. Das die DATEV dort noch einmal handanlegt ist aber wie durch @chrisocki schon geschildert ziemlich unwahrscheinlich. Mit der E-Rechnungspflicht erledigt sich OCR Erkennung quasi komplett. 2. leider nicht. Das kann lediglich nach Geschäftspartner oder halt standardhaft für alle festgelegt werden. 3. kann ich dann an der Stelle nur empfehlen. Einfach um einen guten Überblick zu erhalten. Da die Daten auf den Belegen so oder so erfasst werden, versucht die Bankanwendung auch schon von ganz alleine auf Basis der erfassten Daten eine zugehörige Zahlung zu finden. Wird also immer die Rechnungsnummer im Verwendungszweck angegeben und Rechnungen zum größten teil einzeln (also keine Sammler) abgebucht, funktioniert die automatische Zuordnung echt gut. Daraus ergibt sich dann auch der Vorteil, dass man direkt prüfen kann, ob die Unterlagen für die Buchführung vollständig sind. Denn ist an einer Zahlung keine Rechnung angehangen, ist diese auch scheinbar noch nicht in DUO. Das aber nur als Tipp aus eigener Erfahrung. Gerne doch, wir versuchen hier schließlich alle möglichst viel aus den Anwendungen raus zu holen.
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