Hallo, die Änderung der Steuerklasse erhalten Sie nur, wenn die Mitarbeiterin korrekt am ELStAM-Verfahren angemeldet ist. Wenn die Mitarbeiterin im vorherigen Fremdsystem am ELStAM-Verfahren angemeldet und nicht wieder abgemeldet wurde, so muss in Lohn und Gehalt eine Ummeldung bei Systemwechsel durchgeführt werden. Wurde die Mitarbeiterin im Fremdsystem erfolgreich für das ELStAM-Verfahren abgemeldet, muss in Lohn und Gehalt eine Anmeldung durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie für die Mitarbeiterin in der ELStAM-Statusübersicht, ob Sie eine erfolgreiche Rückmeldung auf Ihre durchgeführte Ummeldung oder eine Fehlermeldung erhalten haben. Bei einer Fehlermeldung führen Sie je nach Sachverhalt entweder erneut eine Ummeldung oder eine Anmeldung durch. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1070415 . Ist die Mitarbeitern erfolgreich am ELStAM-Verfahren angemeldet und Sie erhalten trotzdem keine Rückmeldung der Steuerklasse, fragen Sie bitte bei der zuständigen Finanzverwaltung nach. Hilft Ihnen die Abhilfe nicht weiter, setzen Sie sich gerne über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen können.
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