Hallo zusammen,
habe eine Verständnisfrage. Bei 2 meiner eAU Abfragen aus April 2024 steht bei Zustand "Handlungsbedarf" weil scheinbar keine AU bei der KK vorliegt/vorgelegen hat. Die Erstattung habe habe ich aber bereits von der Krankenkasse erhalten, deshalb war das Thema "vorerst" für mich erledigt. Schien für mich so, dass die AU dann verspätet eingereicht / verarbeitet wurde.
Kann ich den Status "Handlungsbedarf" nun für mich erledigen, da das Geld/die Erstattung ja geflossen ist?
Oder kann der Fall eintreten, dass die KK das Geld irgendwann wieder zurück fordert und nur unter Vorbehalt bezahlt hat?
Dann müsste ich den Fällen ja ggf. nochmal nachgehen?!
Vielen Dank
S.Hoch
Ich habe den Fall auch öfters.
AU liegt nicht vor, Geld wurde lt. Antrag gezahlt und ich habe bei der KK angerufen. Die AU lag bei der KK vor.
Die Bearbeiterin meinte, dass nur überwiesen wird, wenn die AU vorliegt.
Letzten habe ich ein Schreiben einer anderen KK erhalten. AN meldet sich krank, wir reichen den Antrag ein, ein Monat später kommt Post, dass die Erstattung nicht gezahlt werden kann, weil ein Teil der AU fehlt.
Sofern die KK zahlt, ist für mich alles im Lot.
Lieben Gruß
Super, danke für die Einschätzung! Dann sind wir ja zumindest nicht die Einzigen, bei denen es nicht eindeutig läuft....
Wenn die Krankenkasse zahlt wäre das für mich abgehakt.
Die Lohnfortzahlungserstattung U1 hängt nicht an eAU.
Wir rufen wenig eAU für Mandaten ab (nur wenn der Auftrag erteilt wurde)
Einige Mandanten rufen selber über SV-Meldeportal oder UO ab. Bei anderen weiß ich es nicht bzw. da wird nicht abgerufen.
Erstattung nach U1 erfassen wir trotzdem nach Mitteilung und die Krankenkassen zahlen .