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ELStAM Anmeldung / keine Rückmeldung

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letzte Antwort am 16.12.2022 12:43:51 von Selina_Heubeck
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SHoch281
Einsteiger
Offline Online
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737 Mal angesehen

Wir nutzen seit dem 01.07. Lohn und Gehalt und haben von einem Fremdsystem umgestellt. Bei der Einrichtung wurde die Meldung für ELStAM "Ummeldung bei Systemwechsel" auch vorgenommen.

Nun müsste sich inzwischen bei einer Mitarbeiterin auch die Steuerklasse geändert haben, nur habe ich bisher dazu keine Rückmeldung der Finanzverwaltung erhalten. Deshalb habe ich mich gerade auf die Suche gemacht, ob ggf. etwas mit der Ummeldung nicht funktioniert hat. In der ELStAM Statusübersicht habe ich nur 1 erfolgreiche Rückmeldung zur Ummeldung und eine Fehlerhafte Rückmeldung zu einer Abmeldung, da keine Anmeldung vorliegt. Zu den anderen Mitarbeitern habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten. Könnte dies auch das Problem sein, dass ich keine Änderungen der Steuerklasse erhalte?

 

Wie muss ich nun vorgehen?

 

Vielen Dank für die Hilfe

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
690 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Änderung der Steuerklasse erhalten Sie nur, wenn die Mitarbeiterin korrekt am ELStAM-Verfahren angemeldet ist. 

 

Wenn die Mitarbeiterin im vorherigen Fremdsystem am ELStAM-Verfahren angemeldet und nicht wieder abgemeldet wurde, so muss in Lohn und Gehalt eine Ummeldung bei Systemwechsel durchgeführt werden. Wurde die Mitarbeiterin im Fremdsystem erfolgreich für das ELStAM-Verfahren abgemeldet, muss in Lohn und Gehalt eine Anmeldung durchgeführt werden. 

 

Bitte prüfen Sie für die Mitarbeiterin in der ELStAM-Statusübersicht, ob Sie eine erfolgreiche Rückmeldung auf Ihre durchgeführte Ummeldung oder eine Fehlermeldung erhalten haben. Bei einer Fehlermeldung führen Sie je nach Sachverhalt entweder erneut eine Ummeldung oder eine Anmeldung durch. 

 

Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1070415 .

 

Ist die Mitarbeitern erfolgreich am ELStAM-Verfahren angemeldet und Sie erhalten trotzdem keine Rückmeldung der Steuerklasse, fragen Sie bitte bei der zuständigen Finanzverwaltung nach.

 

Hilft Ihnen die Abhilfe nicht weiter, setzen Sie sich gerne über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen können. 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2022 12:43:51 von Selina_Heubeck
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