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Erstattung bei Arbeitsunfall - Eingabe in LuG

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letzte Antwort am 27.09.2025 09:02:11 von cro
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SHoch281
Einsteiger
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85 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bei uns ist erstmalig ein Arbeitsunfall eingetreten und deshalb freue ich mich über ein bisschen Unterstützung.

 

Meine Frage: Durch wen erfolgt die Erstattung der Lohnzahlung bei einem Arbeitsunfall? Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse?

 

Ich habe vom Arbeitnehmer eine AU vorliegen, wo bei Krankenkasse die Berufsgenossenschaft eingetragen ist. D.h. eine Abfrage bei der Krankenkasse der AU brauche ich schon gar nicht stellen, da dort sicherlich keine AU vorliegen wird.

 

Die Abfrage ist aber ja losgelöst von einer Erstattung. Zahlt die Krankenkasse denn überhaupt im Falle einer AU aufgrund eines Arbeitsunfalls? 

 

Wenn ja, wie erfolgt die Eingabe in DATEV Lohn- und Gehalt?

 

Vielen Dank für alle Rückmeldungen und

viele Grüße

S. Hoch

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
63 Mal angesehen

Hallo,

Bei einem Arbeitsunfall verhält es sich normalerweise so, dass der Ausfallschlüssel KB verwendet wird. Die Erstattung nach Umlage U1 erfolgt durch die Krankenkasse. Bei mehr als 42 Kranktagen gibt es dann Verletztengeld. Wichtig beim Arbeitsunfall ist, dass unter Fehlzeiten das Aktenzeichen der Berufsgenossenschaft eingetragen wird. Dieses erhält man telefonisch von der BG.

 

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cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
53 Mal angesehen

Den Unfalltag bezahlt übrigens noch der Arbeitgeber. Die Krankenkasse rechnet U1 ab.

 

Die BG ist für die Unfallabwicklung zuständig, was in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.

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letzte Antwort am 27.09.2025 09:02:11 von cro
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