@nurich schrieb: gilt das noch, dass die Korrektur automatisch übermittelt wird? Siehe das Posting von @pogo, das wurde noch nie übermittelt. ELStAM kennt kein "Rückgängig"-Kommando, du musst dich selbsttätig wieder als Hauptarbeitgeber melden. Für den Wechsel von Neben- auf Hauptarbeitgeber reicht grundsätzlich eine erneute Anmeldung, die musst du zu einem Datum nach der fehlerhaften Anmeldung durch den Nebenarbeitgeber machen. Wenn der also den AN zum 1.6. angemeldet hat, kannst du die neue Anmeldung erst zum 2.6. machen.
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