@nurich schrieb: gilt das noch, dass die Korrektur automatisch ĂŒbermittelt wird? Siehe das Posting von @pogo, das wurde noch nie ĂŒbermittelt. ELStAM kennt kein "RĂŒckgĂ€ngig"-Kommando, du musst dich selbsttĂ€tig wieder als Hauptarbeitgeber melden. FĂŒr den Wechsel von Neben- auf Hauptarbeitgeber reicht grundsĂ€tzlich eine erneute Anmeldung, die musst du zu einem Datum nach der fehlerhaften Anmeldung durch den Nebenarbeitgeber machen. Wenn der also den AN zum 1.6. angemeldet hat, kannst du die neue Anmeldung erst zum 2.6. machen.
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