Alles klar; wieder etwas dazugelernt: PROZESSARBEITSVERHÄLTNIS war das Zauberwort. 😉 https://www.dittmann-hartmann.de/Fachgebiete/Arbeitsrecht/Das-Prozessarbeitsverhaeltnis Vielen Dank und einen schönen Tag noch! 😊
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Hallo, da programmtechnisch keine Nachberechnungen mehr auf 2020 möglich sind, wird sich eine Änderung der Fehlzeit nicht auf die aktuelle Abrechnung auswirken.
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