Hallo liebe Community,
ich brauche dringend eure Hilfe. Eine Mitarbeiterin wurde versehentlich bei einem Nebenarbeitgeber rückwirkend ab Oktober 2023 mit Steuerklasse I angemeldet und somit wurden wir fälschlicherweise zum Nebenarbeitgeber und es wurde über ELSTAM die Steuerklasse VI rückgemeldet.
Die Mitarbeiterin hat es direkt geklärt, und der andere Arbeitgeber hat zugesichert, dass das mit dem Monat Dezember rückwirkend korrigiert wird. Ich habe aber bis jetzt noch keine neuen ELSTAM Daten bekommen.
Meine Frage:
Muss ich da jetzt noch irgendwie tätig werden oder bekomme ich doch noch die Daten mit Steuerklasse I wieder automatisch übermittelt?
Gerade, weil es sich um die Dezember-Abrechnung handelt, möchte ich das gerne direkt richtig haben, wegen der Lohnsteuerbescheinigung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@ola04 schrieb:
Muss ich da jetzt noch irgendwie tätig werden oder bekomme ich doch noch die Daten mit Steuerklasse I wieder automatisch übermittelt?
Nein, dir wird nichts automatisch übermittelt. Du musst tätig werden!
@ola04 schrieb:
ich brauche dringend eure Hilfe. Eine Mitarbeiterin wurde versehentlich bei einem Nebenarbeitgeber rückwirkend ab Oktober 2023 mit Steuerklasse I angemeldet und somit wurden wir fälschlicherweise zum Nebenarbeitgeber und es wurde über ELSTAM die Steuerklasse VI rückgemeldet.
Die Mitarbeiterin hat es direkt geklärt, und der andere Arbeitgeber hat zugesichert, dass das mit dem Monat Dezember rückwirkend korrigiert wird.
Nehmen wir an, die Anmeldung des Nebenarbeitgebers (NAG) erfolgt zum 1.10.
Der NAG müsste dann eine Abmeldung zum 1.10. vornehmen und eine Anmeldung als NAG zum 2.10.
Du musst in diesem Beispiel eine Abmeldung zum 1.10. und eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 2.10. vornehmen. Abmeldung senden, Rückmeldung abwarten. Anmeldung senden, Rückmeldung abwarten.
Eigentlich reicht auch nur das Senden der Anmeldung von dir, da die Abmeldung dabei automatisch erledigt wird.
Bei mir funktioniert das, bei anderen wohl nicht immer. 🤔
Das Problem aber ist, dass du nicht weißt, was der NAG genau meldet, aber halt darauf reagieren musst.
Daher wäre es ratsam, wenn du die Lohnabrechnungsstelle des NAG kontaktierst und nachfragst, zu wann die Abmeldung als HAG erfolgte. Den Folgetag nutzt du für deine Anmeldung.
Herzlichen Dank!