Sorry, aber der Groschen ist leider nur pfennigweise gefallen. Die Eingabe, ob Entgeltfortzahlung mit oder ohne Krankmeldung ist auch notwendig, damit später, sollte die 42-Tage-Frist überschritten werden, die Abfrage der anrechenbaren Vorerkrankungen möglich ist. In die Berechnung der 42-Tage-Frist laufen nur Krankmeldungen mit ärztlichem Attest, nicht aber die Krankmeldungen mit "Eigenbeleg". In Lohn und Gehalt wirst Du daher immer bei Erfassung der Krankheit im Kalender bei der Zeitraumerfassung gefragt, ob ein Attest vorliegt.
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