Liebe Community,
ich habe einen Mandanten der für 5 Tage einen Langzeitarbeitslosen für eine Eingliederung ohne Entgelt
bekommt.
Muss dieser angemeldet werden und wenn dann wie?
Ich würde als erstes bei der Agentur für Arbeit nachfragen ob er da drüber versichert ist.
Es muss ja auch eine schriftliche Vereinbarung geben. Steht da nichts?
Hallo,
Nein, dieser Mitarbeiter ist weiterhin über die Agentur für Arbeit versichert und erhält weiterhin seine Bezüge. Es handelt sich lediglich um eine Arbeitserprobung, um festzustellen, ob der Mitarbeiter den Anforderungen gerecht wird. Sollte es dann zu einer Einstellung kommen, kann der Arbeitgeber unbedingt vor Abschluss des Arbeitsvertrages einen Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen, um bei der Beseitigung der Vermittlungshemmnisse finanzielle Unterstützung zu bekommen.