Hallo mkb1, wir haben Mitarbeiter, die ihre bAV nur jährlich zahlen. Das erfassen wir unter Betriebliche Altersversorgung und der entsprechenden bAV-Art auf Mitarbeiterebene. Hier als Beispiel die Pensionskasse: Für den Gehaltsverzicht nehmen wir die LoA 3050, der steuerfreie Betrag wird über die Lohnart 4730 Betr. AV, Geh.Vz.jhl, §3 Nr. 63 EStG abgebildet, daraus erfolgt dann die Lohnart 5210 bAV AG-Pflichtz, jhl. Hast Du denn unter Mandantendaten auch den AG-Pflichtzuschuss angelegt? Viel Erfolg, viele Grüße Rosi0812
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