Hallo zusammen, mir geht es um folgenden Sachverhalt: Ich arbeite für einen DATEV-System- und -Lösungspartner. Einer unserer Kunden ist eine Steuerberaterkanzlei. Diese Steuerberaterkanzlei betreut einen Mandanten, der DATEV Unternehmen online nutzen möchte. Dieser Mandant kam von einem Vorberater, der für den Mandanten bereits DATEV Unternehmen online eingerichtet hat. Konkret hatte der Mandant einen Vertrag über DATEV Unternehmen online compact im Leistungsverbund. Kurz nachdem DATEV Unternehmen online compact eingerichtet wurde, wechselte der Mandant vom Vorberater zur Steuerberaterkanzlei, die unser Kunde ist. Dies hatte zur Folge, dass zunächst ein Beraternummernübertrag stattfinden musste. Der Mandant hat wohl recht hohe Erwartungen an DATEV Unternehmen online. So kam er vor ein paar Wochen zu uns ins Büro und beklagte sich bei uns, dass er keine Belege in das DATEV-Rechenzentrum hochladen könne. Dies konnte nicht funktionieren, weil ja bei der Compact-Version nicht das Modul "Belege online" enthalten ist. Da hat der Vorberater wohl einen falschen Vertrag empfohlen. Nachdem uns klar wurde, dass die Erwartungen des Mandanten nicht mit den Nutzungsmöglichkeiten seiner bisherigen Version von Unternehmen online übereinstimmen, haben wir eine Vertragsänderung bei DATEV veranlasst, so dass der Mandant Belege mit dem Modul "Belege online" digitalisieren kann. Wir dachten, dass damit die Angelegenheit erledigt sei und Mandant und Steuerberaterkanzlei gut zusammenarbeiten können. Falsch gedacht! Gestern erhielt ich eine E-Mail des Mandanten, worin er sich darüber beklagte, dass er nun keine Bankkontoumsatzbewegungen mit Unternehmen online abfragen könne, obwohl der Vorberater diese wohl abfragen konnte. Er möchte nämlich auch das Modul "Bank online" nutzen und fragt sich nun, warum es nun nicht mehr funktionert, obwohl es beim Vorberater doch funktionierte. Daher meine Frage: Woran kann es liegen, dass die Abfrage der Bankkontoumsatzbewegungen nun anscheinend nicht mehr möglich ist? Meine Antwortideen sind folgende: 1. Könnte es sein, dass die Bankverbindung aufgrund der Vertragsänderung neu angelegt und eingerichtet werden muss, damit die Abfrage funktioniert? 2. Könnte es sein, dass die Bankverbindung neu angelegt und eingerichtet werden muss, weil nach der Vertragsänderung die Rechte auf der SmartCard und auf dem SmartLogin des Mandanten neu freigeschaltet wurden? Ich weiß, dass man im Modul "Bank online" unterscheiden muss zwischen der Abfrage von Bankkontoumsatzbewegungen einerseits und der Möglichkeit, Überweisungen auszuführen, andererseits. Für die Möglichkeit, Überweisungen auszuführen, ist die Einrichtung eines HBCI- oder EBICS-Zugangs durch die Bank erforderlich. Aber wie sieht es mit dem Abruf der Bankkontoumsatzbewegungen aus: Hierfür braucht man keinen HBCI- oder EBICS-Zugang, sondern lediglich die Einwilligung des Mandanten, dass die Bank die Umsatzbewegungen an das DATEV-Rechenzentrum sendet, sehe ich dies richtig? Und noch einen anderen Aspekt möchte ich hier erfragen: Der Mandant fragte sich, warum er über Unternehmen online bisher keine Auswertungen sehen könne. Er will "alle Auswertungen" aus der Buchhaltung sehen, denn schließlich handele es sich ja um "seine Daten". Ich konnte nicht in Erfahrung bringen, was der Mandant damit meint, dass er "alle Auswertungen" sehen möchte. Schließlich stellt die DATEV in Kanzlei-Rechnungswesen so viele Auswertungen zur Verfügung, dass ich wirklich nicht weiß, was man überhaupt mit "allen Auswertungen" anfangen will. Meiner Ansicht nach konnte er mit meinem Hinweis, dass nur der Steuerberater entscheidet, welche Auswertungen er dem Mandanten zur Verfügung stellt, nichts anfangen und wollte sich damit nicht zufrieden geben. Nun meine Fragen dazu: Ich denke, dass der Mandant nicht zwischen Auswertungen einerseits und digitalen Belegen (also "seinen Daten") andererseits unterscheidet. Meiner Meinung nach sind die digitalen Belege, die im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden, tatsächlich "seine Daten", über die er die Verfügungsmacht inne hat. Über die Auswertungen wiederum, die die Steuerberaterkanzlei aus den Daten des Mandanten erstellt, hält der Mandant doch nicht die Inhaberschaft. Sehe ich dies richtig? Denn eine Auswertung (sei es ein einzelnes Buchungskonto, sei es eine BWA, sei es eine Summen- und Saldenliste, sei es ein ganzer Jahresabschluss) ist meiner Ansicht nach das Arbeitsergebnis der Steuerberaterkanzlei. An diesen Arbeitsergebnissen hat die Steuerberaterkanzlei -so wie ich es sehe- zivilrechtlich die Inhaberschaft und sogar ein Zurückbehaltungsrecht. Zu welchem Zeitpunkt würde die Verfügungsmacht über die Arbeitsergebnisse der Steuerberaterkanzlei (also die Verfügungsmacht über die erstellten Auswertungen) von der Kanzlei auf den Mandanten übergehen? Ich habe dem Mandanten vorgeschlagen, dass wir als System- und Lösungspartner uns mit der Steuerberaterkanzlei und mit ihm zusammensetzen sollten und gemeinsam besprechen sollten, welche Schritte noch erforderlich sind, damit DATEV Unternehmen online so funktioniert, damit Steuerberater und Mandant zufrieden sind. Für diesen Besprechungstermin würde ich mich gerne vorbereiten, idealerweise mit den Informationen, die ich hier in der Community erhalte. Ich freue mich über Antworten.
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