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Probleme bei der Abfrage von Bankkontoumsatzbewegungen

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letzte Antwort am 02.10.2019 14:37:36 von michael
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michael
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

mir geht es um folgenden Sachverhalt: Ich arbeite für einen DATEV-System- und -Lösungspartner. Einer unserer Kunden ist eine Steuerberaterkanzlei. Diese Steuerberaterkanzlei betreut einen Mandanten, der DATEV Unternehmen online nutzen möchte. Dieser Mandant kam von einem Vorberater, der für den Mandanten bereits DATEV Unternehmen online eingerichtet hat. Konkret hatte der Mandant einen Vertrag über DATEV Unternehmen online compact im Leistungsverbund. Kurz nachdem DATEV Unternehmen online compact eingerichtet wurde, wechselte der Mandant vom Vorberater zur Steuerberaterkanzlei, die unser Kunde ist. Dies hatte zur Folge, dass zunächst ein Beraternummernübertrag stattfinden musste.

Der Mandant hat wohl recht hohe Erwartungen an DATEV Unternehmen online. So kam er vor ein paar Wochen zu uns ins Büro und beklagte sich bei uns, dass er keine Belege in das DATEV-Rechenzentrum hochladen könne. Dies konnte nicht funktionieren, weil ja bei der Compact-Version nicht das Modul "Belege online" enthalten ist. Da hat der Vorberater wohl einen falschen Vertrag empfohlen. Nachdem uns klar wurde, dass die Erwartungen des Mandanten nicht mit den Nutzungsmöglichkeiten seiner bisherigen Version von Unternehmen online übereinstimmen, haben wir eine Vertragsänderung bei DATEV veranlasst, so dass der Mandant Belege mit dem Modul "Belege online" digitalisieren kann. Wir dachten, dass damit die Angelegenheit erledigt sei und Mandant und Steuerberaterkanzlei gut zusammenarbeiten können.

Falsch gedacht! Gestern erhielt ich eine E-Mail des Mandanten, worin er sich darüber beklagte, dass er nun keine Bankkontoumsatzbewegungen mit Unternehmen online abfragen könne, obwohl der Vorberater diese wohl abfragen konnte. Er möchte nämlich auch das Modul "Bank online" nutzen und fragt sich nun, warum es nun nicht mehr funktionert, obwohl es beim Vorberater doch funktionierte.

Daher meine Frage: Woran kann es liegen, dass die Abfrage der Bankkontoumsatzbewegungen nun anscheinend nicht mehr möglich ist?

Meine Antwortideen sind folgende:

1. Könnte es sein, dass die Bankverbindung aufgrund der Vertragsänderung neu angelegt und eingerichtet werden muss, damit die Abfrage funktioniert?

2. Könnte es sein, dass die Bankverbindung neu angelegt und eingerichtet werden muss, weil nach der Vertragsänderung die Rechte auf der SmartCard und auf dem SmartLogin des Mandanten neu freigeschaltet wurden?

Ich weiß, dass man im Modul "Bank online" unterscheiden muss zwischen der Abfrage von Bankkontoumsatzbewegungen einerseits und der Möglichkeit, Überweisungen auszuführen, andererseits. Für die Möglichkeit, Überweisungen auszuführen, ist die Einrichtung eines HBCI- oder EBICS-Zugangs durch die Bank erforderlich. Aber wie sieht es mit dem Abruf der Bankkontoumsatzbewegungen aus: Hierfür braucht man keinen HBCI- oder EBICS-Zugang, sondern lediglich die Einwilligung des Mandanten, dass die Bank die Umsatzbewegungen an das DATEV-Rechenzentrum sendet, sehe ich dies richtig?

Und noch einen anderen Aspekt möchte ich hier erfragen: Der Mandant fragte sich, warum er über Unternehmen online bisher keine Auswertungen sehen könne. Er will "alle Auswertungen" aus der Buchhaltung sehen, denn schließlich handele es sich ja um "seine Daten". Ich konnte nicht in Erfahrung bringen, was der Mandant damit meint, dass er "alle Auswertungen" sehen möchte. Schließlich stellt die DATEV in Kanzlei-Rechnungswesen so viele Auswertungen zur Verfügung, dass ich wirklich nicht weiß, was man überhaupt mit "allen Auswertungen" anfangen will. Meiner Ansicht nach konnte er mit meinem Hinweis, dass nur der Steuerberater entscheidet, welche Auswertungen er dem Mandanten zur Verfügung stellt, nichts anfangen und wollte sich damit nicht zufrieden geben.

Nun meine Fragen dazu: Ich denke, dass der Mandant nicht zwischen Auswertungen einerseits und digitalen Belegen (also "seinen Daten") andererseits unterscheidet. Meiner Meinung nach sind die digitalen Belege, die im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden, tatsächlich "seine Daten", über die er die Verfügungsmacht inne hat. Über die Auswertungen wiederum, die die Steuerberaterkanzlei aus den Daten des Mandanten erstellt, hält der Mandant doch nicht die Inhaberschaft. Sehe ich dies richtig? Denn eine Auswertung (sei es ein einzelnes Buchungskonto, sei es eine BWA, sei es eine Summen- und Saldenliste, sei es ein ganzer Jahresabschluss) ist meiner Ansicht nach das Arbeitsergebnis der Steuerberaterkanzlei. An diesen Arbeitsergebnissen hat die Steuerberaterkanzlei -so wie ich es sehe- zivilrechtlich die Inhaberschaft und sogar ein Zurückbehaltungsrecht. Zu welchem Zeitpunkt würde die Verfügungsmacht über die Arbeitsergebnisse der Steuerberaterkanzlei (also die Verfügungsmacht über die erstellten Auswertungen) von der Kanzlei auf den Mandanten übergehen?

Ich habe dem Mandanten vorgeschlagen, dass wir als System- und Lösungspartner uns mit der Steuerberaterkanzlei und mit ihm zusammensetzen sollten und gemeinsam besprechen sollten, welche Schritte noch erforderlich sind, damit DATEV Unternehmen online so funktioniert, damit Steuerberater und Mandant zufrieden sind. Für diesen Besprechungstermin würde ich mich gerne vorbereiten, idealerweise mit den Informationen, die ich hier in der Community erhalte.

Ich freue mich über Antworten.

metalposaunist
Unerreicht
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Daher meine Frage: Woran kann es liegen, dass die Abfrage der Bankkontoumsatzbewegungen nun anscheinend nicht mehr möglich ist?

finAPI und PSD2 bzw. HBCI im Einsatz? Das muss man ja aktiv neu einrichten, da alle HBCI Benutzer auf "nicht initialisiert" gestellt wurden. Und würde mich nach Ihrer Beschreibung nicht wundern, wenn PSD2 völlig am Mandanten vorbei gegangen ist.

Sonst erfragen, was es sonst ist. Mehr als EBICS bleibt ja fast nicht übrig.

1. Könnte es sein, dass die Bankverbindung aufgrund der Vertragsänderung neu angelegt und eingerichtet werden muss, damit die Abfrage funktioniert?

2. Könnte es sein, dass die Bankverbindung neu angelegt und eingerichtet werden muss, weil nach der Vertragsänderung die Rechte auf der SmartCard und auf dem SmartLogin des Mandanten neu freigeschaltet wurden?

Würde ich alles verneinen, da jetzt mit einem Beraternummernübertrag sogar Gruppen vom Altberater auf den neuen Berater migriert werden und damit alle Rechte i.O. sein sollten. Kann man aber nochmal prüfen im UO. Geht ja fix in 2min.

Und noch einen anderen Aspekt möchte ich hier erfragen: Der Mandant fragte sich, warum er über Unternehmen online bisher keine Auswertungen sehen könne.

Gar keine? Dann Rechte prüfen und mit dem Berater muss er sich selbst abstimmen, was er mit "alle" meint und was der Berater ihm zur Verfügung stellt. PC geht nicht wäre auch so ein toller Hinweis ...

Ich habe dem Mandanten vorgeschlagen, dass wir als System- und Lösungspartner uns mit der Steuerberaterkanzlei und mit ihm zusammensetzen sollten und gemeinsam besprechen sollten, welche Schritte noch erforderlich sind, damit DATEV Unternehmen online so funktioniert, damit Steuerberater und Mandant zufrieden sind.

Top !

Scheint ja ein sehr schwieriges Mandat zu sein, bei dem der Altberater wohl leider übers Ziel hinaus geschossen ist oder mit UO nicht korrekt umging. Schade. Ich wünsche Ihnen alles Gute beim Gespräch!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Michael-Renz
Experte
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Hhallo Herr Kuhlmey,

ich vermute - wie Herr Bohle - dass das Problem mit den Bankumsätzen an der nötigen Umstellung wegen PSD2-Richtlinie liegt. Die wahrscheinlich bisher mit HBCI erfolgte Kontenabfrage  klappt nicht mehr, weil die gesetzliche Basis sich geändert hat.

Wenn der Mandant „nur“ Bankkontoumsätze sehen will, würde zum Abruf RZ-Bankabruf funktionieren,

Da Der Mandant aber offenbar hohe Erwartungen an UO hat, würde ich statt finAPI ( als Nachfolger des bisherigen DATEV-HBCI) gleich EBICS empfehlen - es kann auch Lastschriften ist sicher bequem und besser für eine spätere Fibu-Automatisierung, weil mehr Infos übertragen werden.

iIm übrigen finde ich es ganz toll, wie Sie sich engagieren und rege an, dass Sie/ ihr Arbeitgeber mal mit den betreuten Steuerberatern eine Inforeihe zu DATEV UNTERNEHMEN-online machen. Unzufriedene DUO Mandanten entstehen meist durch die ziemlich große Unwissnheit der StB-Kanzlei zu den Möglichkeiten dieses Systems. Das bringt enormen Effizienzgewinn - erstaunlicherweise gerade bei Jahresabschluss und weniger in der laufenden Buchhaltung.

wenn sie in ihrer Klientel einen Berater (oder Mitarbeiter von diesem) haben, der DUO  schon länger erfolgreich einsetzt, dann versuchen Sie den doch einzubinden. der IT-Fachmann kann dem Buchhalter die Vorteile in der Regel nicht in ihrer Tragweite schildern - die Sicht auf die Aufgabenstellung ist dazu einfach zu verschieden.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
eliansawatzki
Meister
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Hallo Herr Kuhlmey,

wenn der Mandant einen Vertrag für Unternehmen online compact hatte, hat er bezüglich der Bankkontoumsätze schlicht nicht die Wahrheit erzählt. Im Unternehmen online compact ist Bank online überhaupt nicht enthalten und war es auch nie. Der Mandant kann also beim Vorberater nicht mit Bankkontoumsätzen in Unternehmen online gearbeitet haben. Das bedeutet weiterhin, dass ein Zusammenhang mit finAPI bzw. dem Beraternummernübertrag ausgeschlossen ist.

Siehe Produktvergleich:

DATEV Unternehmen online compact - Software im Shop bestellen

Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Sawatzki,

Herr Kuhlmey beschreibt, dass der „Vorberater“ die Kontoumsätze abfragen konnte und der Mandant nun

bereits Unternehmen-Online (nicht Compact) einsetzt.

Die Kombination aus EBICS oder FinAPI zum Zahlen in DUO mit Rz-Babkabruf bei Berater und bei Mandant ist möglich. -> hatte ich vorher vergessen zu schreiben, es war auch gefragt. Sorry.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
eliansawatzki
Meister
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Hallo Herr Renz,

im ersten Beitrag schreibt Herr Kuhlmey, dass der Mandant beim Vorberater laut eigener Aussage Bank online genutzt hat, obwohl er dort nur einen Vertrag für DUO compact hatte (der ja auch an den neuen Berater übertragen wurde und erst anschließend in einen “normalen“ Vertrag geändert wurde).

DUO compact und Bank online kann nicht gemeinsam genutzt werden.

Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Nach meiner Meinung ist die modernere und upgedatete Produktbezeichnung UO-Compact durchaus verwirrender als die althergebrachte  „Buchungserfassung Online“.

michael
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

erstmal herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!

Ich werde über den Fall weiter berichten.

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michael
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

der Mandant hat mich darüber informiert, dass nun alles funktioniert. Gut, das ist die Hauptsache.

Viele Grüße an alle!

8
letzte Antwort am 02.10.2019 14:37:36 von michael
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