Die Konstellation ist also nach wie vor nicht praxistauglich? Ich hatte gehofft, dass sich etwas getan hat, denn ich habe zum leidigen Thema Rechte und Beratnummern einen neuen Fall vorliegen: Mein Mandant Anton hat für seine privaten Steuererklärungen einen Smartlogin auf seiner mandantengenutzten Beraternummer. Gleichzeitig betreue ich einen Verein mit eigener mandantengenutzten Beraternummer und einem Vertrag für Datev Unternehmen Online. Nun möchte ich Anton die Rechte für Unternehmen Online für den Sportverein geben, da er dort auch eine Funktion ausführt. Ich muss jetzt also ernsthaft für Anton einen Smartlogin unter der Beraternummer des Sportvereins anlegen und dann beim Sportverein einen vertrag für meine Steuern anlegen, damit Anton den Smartlogin sowohl für seine private Steuer als auch für den Verein nutzen kann? @Datev bitte überdenkt Euer Rechte- und Vertragsmangement! Frage: Kann man mittlerweile einen Smartlogin innerhalb der Mitgliedschaft von der einen auf die andere mandantengenutzte Beraternummer übertragen, so dass Anton wenigstens seinen Smartlogin weiternutzen kann?
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