Hallo! Lassen Sie den Lohnsteuerprüfbescheid vom letzten Sozialversicherungsprüfer der DRV auswerten! Bei der Berechnung der nachzuzahlenden Beiträge kann der Prüfer die letzten 3 Monate, die Sie selber korrigieren können/wollen, auslassen. Sagen Sie dem Prüfer einfach, was Ihr Plan ist. Wenn Sie mit der Auswertung des Bescheids bis zur nächsten SV-Prüfung warten (denn dabei wird ja nach Lohnsteueraußenprüfungen im Prüfzeitraum gefragt), kommt es zu unnötigen Säumnisgebühren - die zu vermeiden macht immer Sinn. Liebe Grüße Anne Koch
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