Hallo,
ich habe von unserem Mandanten ein Schreiben von der Minijob-Zentrale erhalten, bei eine Mitarbeiterin wurde festgestellt dass Sie bei den Minijobs über 520 Euro kommt. Jetzt muss ich das ja korrigieren weil Sie versicherungspflichtig ist. Meine Frage ist das dann ein Midijob das Gehalt liegt bei uns immer unter 520 Euro oder darf ich den Haken nicht setzen?
Vielen Dank im Voraus
Unter Personaldaten > Sozialversicherung > Mehrfachbeschäftigung ist der Haken bei Mehrfachbeschäftigung zu setzen und unter dem Reiter Midijob den weiteren Verdienst zu erfassen. So wird der Midijob richtig berechnet.
Wurde geklärt welche der Minijobs Haupt- (Steuerklasse 1-5) und welcher als Nebenjob (Steuerklasse 6) berücksichtigt werden soll?
Bleibt es bei beiden Minijobs? Wenn einer wegfällt funktioniert es wieder oder einer wird mit über 520,00 € sv-pflichtig gemacht, so das der andere als Minijob bleiben kann.