Hallo @MaUt , ich würde hier definitiv keinen Änderungsantrag stellen und die Teilbewilligung abwarten. Dann steht immer noch der Klageweg offen bzw. eine Anerkennung in der Schlussabrechnung. Ein Korrekturantrag hat, wie Sie sagte, lediglich den Zustimmungscharakter, dass die Kosten nicht förderfähig sind. Hier würde eventuell auch eine sachliche Begründung des Mandanten für die Apple Geräte hilfreich sein. Da ich nichts Konkretes zum Fall weis, könnte ich mir vorstellen, dass die Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen dadurch entstehen, dass sämtliche Anmeldeformulare, Trainingsprotokolle etc durch Digitalisierung erfolgen und da durch kein enger persönlicher Kontakt mehr notwendig ist. Das für den Mandanten perfekte System nach Auswahl einer Anbieter basiert auf einem Apple-System, weswegen hier diverse Apple-Geräte angeschafft werden mussten. Es muss ja insgesamt eine Begründung dafür geben, dass diese Geräte als Förderfähig im Antrag gestellt wurden. Sofern nicht geschehen dies überaus ordentlich begründen. Hier wäre es schön, wenn @andrereissig nicht kurz aus der Sendepause melden könnte 😉 Grüße AKW
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