Die Rentenhöhe ermittelt sich ausschließlich anhand der Rentenpunkte, multipliziert mit dem Rentenwert (aktuell 39,32 Euro). Der Rentenwert ist der Wert der regelmäßig zum 1. Juli angepasst wird, diese Anpassung wird häufig als "Rentenerhöhung" bezeichnet. Von dieser Rentenhöhe werden gegebenenfalls noch Abschläge für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand abgezogen. Rentenpunkte werden anhand des jährlichen rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ermittelt (Durchschnitt = 1 Rentenpunkt). Das "letzte" Arbeitsentgelt vor Renteneintritt spielt also fast keine Rolle bei der allgemeinen Rentenhöhe (Zu- und Abschläge für Besonderheiten mal außen vor gelassen).
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