Liebe Community,
im Rahmen der Umstellung diverser Mandanten auf DATEV Belege online stellt sich uns die Frage, wie das Rechnungs-Eingangsdatum erfasst wird?
Sachverhalt: Mandant erhält E-Rechnungen und leitet diese per upload-Mail in die Digitalen Belege weiter.
Der Bearbeiter sieht bei der Buchung des digitalen Belegs aber nicht das Eingangsdatum der Mail.
Müsste der Md hier "zusätzlich" auch die Information des Maileingangs an Belege-Online weitergeben?
Beispiel:
Rechnung 31.12.2024 => Zugang der Mail erst am 01.01.2025
Grundsätzlich steht der Vorsteuerabzug erst im Jahr 2025 zu.
Bislang hat der Buchhalter die Zuordnung mittels Eingangsstempels auf den Papierbelegen treffen können.
Eine gesetzliche Regelung, dass bei digitalen Rechnungen für den Vorsteuerabzug ausschließlich das Rechnungsdatum zählt, habe ich nicht gefunden.
Vielleicht habe ich auch etwas übersehen.
Vielen Dank
Ivo Baumert
Gute Frage. Unabhängig von der Technik, ist es aber immer und generell Aufgabe des Mandanten den Zugang eines Dokuments dem StB mitzuteilen, den dieser sieht bei keinem Eingang (ob Digital oder Papier) den tatsächlichen Eingang.
Mandant muss - ggf. durch Bearbeitung in DUO entsprechende Hinweise (Notiz, freier Text, als sonstiger Beleg, Kategorie "zu klären" etc.) weitergeben.
Die allgemeine Anforderung zum Nachweis des Mandanten über das Datum des Rechnungseingangs ist - so nehme ich an - auch an anderer Stelle, Stichwort: Verfahrensbeschreibung, zu führen (Speichern der Mails etc).
Hallo Community,
die Frage nach dem Eingangsstempel habe ich jetzt auch zu beantworten.
Beim Einsehen einer Rechnung im ZUGFeRD-Format steht unter : Anlagen : Geändert am: ein Datum.
Aber ich bin mir da auch unsicher.
Viele Grüße
Das ist doch aber (nur) das Erstellungsdatum und kein Eingangsdatum!?
am 03.01.2025 habe ich diese Rechnung an unseren Mandanten versendet.
Deswegen war mein Gedanke es würde sich auch um den Eingang handeln.
Viele Grüße