Liebe Community, im Rahmen der Umstellung diverser Mandanten auf DATEV Belege online stellt sich uns die Frage, wie das Rechnungs-Eingangsdatum erfasst wird? Sachverhalt: Mandant erhält E-Rechnungen und leitet diese per upload-Mail in die Digitalen Belege weiter. Der Bearbeiter sieht bei der Buchung des digitalen Belegs aber nicht das Eingangsdatum der Mail. Müsste der Md hier "zusätzlich" auch die Information des Maileingangs an Belege-Online weitergeben? Beispiel: Rechnung 31.12.2024 => Zugang der Mail erst am 01.01.2025 Grundsätzlich steht der Vorsteuerabzug erst im Jahr 2025 zu. Bislang hat der Buchhalter die Zuordnung mittels Eingangsstempels auf den Papierbelegen treffen können. Eine gesetzliche Regelung, dass bei digitalen Rechnungen für den Vorsteuerabzug ausschließlich das Rechnungsdatum zählt, habe ich nicht gefunden. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen. Vielen Dank Ivo Baumert
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