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Entschädigung § 56 Abs.1a

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letzte Antwort am 18.05.2020 12:46:41 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Guten Morgen Community,

 

ich habe gerade einen Antrag auf Erstattung nach §56 Abs.1a ausgefüllt für den Arbeitgeber.

Wie gehe ich jetzt vor? Die Fehlzeit für die Kita-Schließung bei dem betroffenem Arbeitnehmer eingeben und den Netto-Verdienstausfall von 67% über eine SV und steuerfrei Lohnart abrechnen?

 

Viele Grüße

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
672 Mal angesehen

Zunächst würde ich den 616 BGB abprüfen.

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
656 Mal angesehen

Danke für die Info. Ich warte jetzt mal das Service-Release ab.

 

Grüße

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2
letzte Antwort am 18.05.2020 12:46:41 von Bonita66
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