Vielen Dank für die Anregungen und Gedanken zu meiner Sache. Mittlerweile habe ich es auch vom Bayer. Landes für Steuern, Dienststelle Nürnberg - referat St 32 bestätigt bekommen, dass man für gemischte PV-Anlagen eine gesamte EÜR erstellen muss man dann die steuerfreien und nach §3c nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben wieder gesondert abziehen muss man aus dem § 3 Nr. 72 mit den den Worten "die aus dieser Tätigkeit§ und "insgesamt" es lesen könnte, dass dies für gemischte Anlagen nicht gültig, man die EÜR nur bei 100% steuerfreien PV-Anlagen nicht erstellen muss. ... und ja, es ist richtig - bei der Körperschaftsteuer ist das Verfahren ja genau so.
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