Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage zum Thema Jobrad:
Wenn Mitarbeiter nach Leasingende das JobRad übernehmen möchten - wie verhält es sich wenn ein Mitarbeiter ausscheidet und das Fahrrad ablösen möchte, bzw. mit dem Restwert kaufen möchte. Ich müsste wissen, ob in beiden Fällen eine Pauschalsteuer für den Arbeitgeber anfällt.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Fälle habe ich jetzt auch vermehrt zu beurteilen.
Die Leasinggesellschften bereiten eine Übernahmerechnung für den Leasingvertrag vor mit dem Hinweis, dass die Steuerlast gemäß § 37 b EStG, die aus dem Kauf des Rades entsteht, übernommen wird.
Durch die Übernahme des Rades nach Leasinglaufzeitende wird der Vertrag aufgehoben.
Grüße