Hallo Community,
zwei Gesellschafter-Geschäftsführer wollen ihre in 2022 gegründete GmbH auflösen.
Bis 2022 waren beide sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Dann haben sie doch Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dem früheren Beschäftigungsverhältnis ?
Könnt Ihr mir weiterhelfen.
Vielen Dank und Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hier sollte alles Wichtige zu finden sein, Stichwort Anwartschaftszeit.
Ansonsten ist Rechtsberatung eine Sache von Anwälten. Alternativ können sich die Betroffenen auch vom Arbeitsamt beraten lassen. Eine Frage zur Programmbedienung ist es ja eher nicht.
Hallo,
vielen Dank für die Unterstützung.
Viele Grüße
Hier geht´s auch um die Thematik, vlt. hilft das ja ein bisschen weiter.
Wie ist die jeweilige Beteiligung?
Wenn 50/50%:
In einer in diesem Jahr stattgefundenen Fortbildung wurde gesagt, dass die (?) DRV bei diesem Beteiligungsverhältnis von SV-Pflicht ausgeht. Evtl. können Sie das jetzt in diesem Fall ja mal positiv für Ihre Mandanten nutzen.
Die Frage zielt ja auf das frühere Beschäftigungsverhältnis, von daher können wir hier wohl davon ausgehen das
in den Jahren 2023-2025 sv frei abgerechnet wurde.
Ob zu Recht oder Unrecht da müsste man sich schon den Gesellschaftsvertrag und die GGF Anstellungsverträge ansehen.
Guten Morgen,
derzeit ist die Beteiligung 50:50.
Ich werde die Informationen überpfrüfen.
Viele Dank für Eure Hilfe !!
Veile Grüße