Hallo Community,
ich habe da jetzt doch nochmal eine Frage zu den Mahlzeitengestellungen.
Der Wert einer Mahlzeit kostet Euro 5,80, der Wert des Essensgutschein beträgt Euro 2,00, der Mitarbeiter
zahlt dazu Euro 3,80.
Da der Wert des Essensgutschein unterhalb des Sachbezugswertes liegt versteuere ich den Essensgutschein in Höhe von Euro 2,00 mit 25% . Muss ich da nicht die Umsatzsteuer mit einbeziehen wie bei Geschenken ?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
Hallo Community,
hat sich erledigt. Die Euro 2,00 sind ja schon brutto.
Viele Grüße