Hallo Community,
eine Teilzeitkraft arbeitet 3 Tage wöchentlich. Die AU Rückmeldung geht über 5 Tage.
Die Berechnung zum Antrag auf Erstattung wird auch für 5 Tage abgerechnet.
Ist das korrekt ? Oder muss ich innerhalb der Personalstammdaten etwas umstellen ?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Du musst unterscheiden: oben mit Datum wird der Zeitraum der Krankmeldung angegeben, darunter die Grundlage der Berechnung. Und da kommt es auf die hinterlegte Formel oder die erfassten Lfz-Stunden an. Wenn sie nur drei Tage pro Woche arbeitet, würde ich als Formel Arbeitstage nehmen.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Viele Grüße
Ich muss nochmal nachfragen. Die Umstellung gebe ich ja in den Personalstammdaten an. Geht das auch unterjährig ?
Viele Grüße
Ja, das ist kein Problem. Du solltest es nicht unbedingt jeden Monat machen, dann stellt die Krankenkasse irgendwann unangenehme Fragen, aber so geht das.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe und noch einen schönen Montag !!
Viele Grüße