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Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit Teilzeitkräfte

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letzte Antwort am 22.09.2025 13:25:42 von Bonita66
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Bonita66
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Hallo Community, 

 

eine Teilzeitkraft arbeitet 3 Tage wöchentlich. Die AU Rückmeldung geht über 5 Tage. 

Die Berechnung zum Antrag auf Erstattung wird auch für 5 Tage abgerechnet. 

Ist das korrekt ?  Oder muss ich innerhalb der Personalstammdaten etwas umstellen ?

 

Viele Grüße

 

 

rschoepe
Experte
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Du musst unterscheiden: oben mit Datum wird der Zeitraum der Krankmeldung angegeben, darunter die Grundlage der Berechnung. Und da kommt es auf die hinterlegte Formel oder die erfassten Lfz-Stunden an. Wenn sie nur drei Tage pro Woche arbeitet, würde ich als Formel Arbeitstage nehmen.

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Bonita66
Aufsteiger
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. 

 

Viele Grüße

 

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Ich muss nochmal nachfragen. Die Umstellung gebe ich ja in den Personalstammdaten an. Geht das auch unterjährig ? 

 

Viele Grüße

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rschoepe
Experte
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Ja, das ist kein Problem. Du solltest es nicht unbedingt jeden Monat machen, dann stellt die Krankenkasse irgendwann unangenehme Fragen, aber so geht das.

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
44 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Hilfe und noch einen schönen Montag  !! 

 

Viele Grüße

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5
letzte Antwort am 22.09.2025 13:25:42 von Bonita66
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