Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Auf Mandantenseite wird die Freizeichnung nach 21 Tagen gelöscht. Der Mandant hat dann keinen Nachweis mehr das er überhaupt mal was freigegeben hat. Er hat auch keine Möglichkeit das Exemplar das er freigezeichnet hat herunterzuladen. Nennt mich paronoid, aber aus meiner Sicht kann man Freizeichnung online in der momentanen Form nicht rechtssicher nutzen. In unserem Land, wo nur das geschriebene Wort noch etwas zählt, in einem Geschäftsvorgang nicht einmal die Großen W-Fragen: Wer hat wann, was getan? in einem Protokoll auf Kanzlei und Mandantenseite zumindest angezeigt zu bekommen, geht aus meiner Sicht mit keiner gültigen Rechtsnorm konform. Sorry, ich habe meine Gutgläubigkeit nach einem Rechtsstreit bereits vor Jahrzenten verloren ...
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