Man kann nicht in einen Midijob einwilligen. Ob eine Beschäftigung als Midijob abgerechnet werden muss oder nicht, bestimmt einzig die Höhe des Entgelts. Von 556,01€ bis 2000€ ist es ein sogenannter Midijob. Midijob bedeutet ja auch nur, dass ein bestimmte Formel zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge angewandt wird, so dass der Arbeitnehmer im unteren Midijobbereich, der generell von 556,01€ bis 2000€ geht, weniger Beiträge zahlen müssen als nach der normalen Berechnung. Der Arbeitgeber zahlt dafür entsprechend mehr. Das findet man so aber auch alles im Hilfe-Center. Ob es da früher mal was anderes gab, weiß ich leider nicht. Man findet sonst auch genügend Infos dazu auf den Seiten von Krankenkassen.
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