Hallo, wenn bei dem betreffenden Arbeitnehmer die SFN-Zuschläge für Vormonate steuer- und sv-pflichtig nachberechnet werden, haben Sie im Verarbeitungsprokoll eine entsprechende Hinweismeldung erhalten, was diese Nachberechnung ausgelöst hat. Auf der Mandanten- und Mitarbeiterebene müssen nach Ihren Beschreibungen, folgende Angaben für die SFN-Berechnung hinterlegt sein: Auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Berechnung aktivieren Sie bei Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschläge den Haken "Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat". Diese Einstellung ist optional. Ebenfalls ist eine Angabe bei Bildung des Basisgrundlohns notwendig. Auf der Mitarbeiterebene hinterlegen Sie unter Stammdaten | Steuer | SFN-Zuschläge unter dem Punkt "individuelle Schlüsselung SFN-Zuschläge" bei "Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat" die Eingabe "Wie Mandanteneinstellung". Des Weiteren sind die Lohnartenbesonderheiten der einzelnen Lohnarten zu prüfen. Diese Einstellung finden Sie in den Mandantenstammdaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten. Hier haben Sie bei jeder Lohnart den Reiter "Lohnartenbesonderheiten" und dort die Schlüsselung für SFN. Wurde eine Standard-SFN-Lohnart (z. B. 1500) für die Abrechnung herangezogen oder wurde eine individuelle Lohnart verwendet, die eventuell auch mit einem anderen Prozentsatz rechnet? Ist dies nicht der Fall und die Mandanten- und Mitarbeiterstammdaten wurden wie oben beschrieben erfasst, melden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle bei uns, sodass wir diesen Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen prüfen können. Viele Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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