Guten Tag,
mit der Gehaltsabrechnung 11/19 in Lohn und Gehalt kann kein steuerfreier Anteil für SFN Zuschläge ermittelt werden, da der Grundlohn je Stunde gleich 0,00 ist. Die SFN-Lohnarten werden steuerpflichtig abgerechnet( Hinweis #LN03361).
Es betrifft auch Gehaltsempfänger, deren letzte SFN Zuschläge in 04/19 abgerechnet worden sind - dort wurden jedoch die Zuschläge SV- und ST-frei abgerechnet.
Daher gab es eine Nachberechnung für 04/19 in 11/19, bei der die SFN Zuschläge nun Sv- und stpflichtig nachberechnet worden sind. Unter Mandant - Steuer - Berechnung wurden zur Bildung des Basisgrundlohns die "abgerechneten Lohnarten" verwendet. Diese Einstellungen wurden seitdem auch nicht geändert.
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank
Guten Morgen,
sind vielleicht auf der Mitarbeiterebene (Steuer | SFN-Zuschläge) abweichende Daten erfasst?
Viele Grüße
T. Reich
Leider nein, auf Mitarbeiterebene wurden dieselben Angaben bzw. "Wie Mandanteneinstellung" getätigt.
Haben Sie an den Lohnarten etwas verändert. Hier ist wichtig, dass die Lohnarten auch als Basisgrundlohn geschlüsselt sind.
Es handelt sich um Gehaltsempfänger mit Standardlohnart 2000 - SFN Zuschlagslohnarten wurden bei DATEV Wechsel mit Berater angelegt und korrekt geschlüsselt. Bis Abrechnung 11/19 wurde auch alles korrekt berechnet.
Dann habe ich spontan keine Idee mehr, woran es liegen könnte. Ich vermute, dass Sie Datev mal reinschauen lassen müssen, wo der Fehler liegt.
Hallo,
wenn bei dem betreffenden Arbeitnehmer die SFN-Zuschläge für Vormonate steuer- und sv-pflichtig nachberechnet werden, haben Sie im Verarbeitungsprokoll eine entsprechende Hinweismeldung erhalten, was diese Nachberechnung ausgelöst hat.
Auf der Mandanten- und Mitarbeiterebene müssen nach Ihren Beschreibungen, folgende Angaben für die SFN-Berechnung hinterlegt sein:
Auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Berechnung aktivieren Sie bei Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschläge den Haken "Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat". Diese Einstellung ist optional.
Ebenfalls ist eine Angabe bei Bildung des Basisgrundlohns notwendig.
Auf der Mitarbeiterebene hinterlegen Sie unter Stammdaten | Steuer | SFN-Zuschläge unter dem Punkt "individuelle Schlüsselung SFN-Zuschläge" bei "Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat" die Eingabe "Wie Mandanteneinstellung".
Des Weiteren sind die Lohnartenbesonderheiten der einzelnen Lohnarten zu prüfen. Diese Einstellung finden Sie in den Mandantenstammdaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten. Hier haben Sie bei jeder Lohnart den Reiter "Lohnartenbesonderheiten" und dort die Schlüsselung für SFN.
Wurde eine Standard-SFN-Lohnart (z. B. 1500) für die Abrechnung herangezogen oder wurde eine individuelle Lohnart verwendet, die eventuell auch mit einem anderen Prozentsatz rechnet?
Ist dies nicht der Fall und die Mandanten- und Mitarbeiterstammdaten wurden wie oben beschrieben erfasst, melden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle bei uns, sodass wir diesen Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen prüfen können.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG