Da sich viele Beraterkolleginnen und -kollegen Gedanken zu dem Thema machen, hier mal ein - wie ich finde - wesentlicher Hinweis der StBK MĂŒnchen: Praxishinweis: Die Beratung des Mandanten hinsichtlich der Frage, wer wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft oder Rechtseinheit ist und ob eine Mitteilungspflicht gegenĂŒber dem Transparenzregister besteht, stellt eine nach dem Rechtsdienstleitungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar. Ob es sich hierbei um eine dem Steuerberater gemÀà § 5 Abs. 1 RDG erlaubte Nebenleistung handelt, ist bisher von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden, sodass die Rechtslage unklar ist. Es bestehen aber erhebliche Zweifel, dass eine solche TĂ€tigkeit fĂŒr Steuerberater eine zulĂ€ssige Rechtsdienstleistung nach § 5 Abs. 1 RDG darstellt, da die PrĂŒfung dieser Frage fundierte gesellschaftsrechtliche Kenntnisse voraussetzt und es sich somit nicht um eine bloĂe Nebenleistung handeln dĂŒrfte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die TĂ€tigkeit ĂŒber einen allgemeinen Hinweis auf die Mitteilungspflicht gegenĂŒber dem Transparenzregister hinausgeht und es sich um eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Beratung handelt. Die bloĂe Ăbermittlung der Angabe des oder der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister durch den Steuerberater im Auftrag des Mandanten ist dagegen mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar, da es sich lediglich um ein tatsĂ€chliches Handeln und keine Rechtsdienstleistung handelt. Gleichwohl können sich aus einer solchen TĂ€tigkeit nicht unerhebliche Haftungsgefahren ergeben (z. B. bei Ăbertragungsfehlern). Aus HaftungsgrĂŒnden ist daher auch bei einer reinen Ăbermittlung der Angaben an das Transparenzregister Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte zuvor mit der Berufshaftpflichtversicherung geklĂ€rt werden, ob fĂŒr diese TĂ€tigkeit Versicherungsschutz besteht. Quelle: https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/de/aktuelles/fachnachrichten/archiv/juli_2021/geldw%C3%A4schegesetz_neue_entwicklungen_beim_transparenzregister/index_ger.html Wir haben fĂŒr uns entschieden, die Finger von dem Thema zu lassen, zumal die Eintragung selbst - wie bereits oben von mir beschrieben - eine Qual ist.
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