Da sich viele Beraterkolleginnen und -kollegen Gedanken zu dem Thema machen, hier mal ein - wie ich finde - wesentlicher Hinweis der StBK München: Praxishinweis: Die Beratung des Mandanten hinsichtlich der Frage, wer wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft oder Rechtseinheit ist und ob eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister besteht, stellt eine nach dem Rechtsdienstleitungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar. Ob es sich hierbei um eine dem Steuerberater gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubte Nebenleistung handelt, ist bisher von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden, sodass die Rechtslage unklar ist. Es bestehen aber erhebliche Zweifel, dass eine solche Tätigkeit für Steuerberater eine zulässige Rechtsdienstleistung nach § 5 Abs. 1 RDG darstellt, da die Prüfung dieser Frage fundierte gesellschaftsrechtliche Kenntnisse voraussetzt und es sich somit nicht um eine bloße Nebenleistung handeln dürfte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit über einen allgemeinen Hinweis auf die Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister hinausgeht und es sich um eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Beratung handelt. Die bloße Übermittlung der Angabe des oder der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister durch den Steuerberater im Auftrag des Mandanten ist dagegen mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar, da es sich lediglich um ein tatsächliches Handeln und keine Rechtsdienstleistung handelt. Gleichwohl können sich aus einer solchen Tätigkeit nicht unerhebliche Haftungsgefahren ergeben (z. B. bei Übertragungsfehlern). Aus Haftungsgründen ist daher auch bei einer reinen Übermittlung der Angaben an das Transparenzregister Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte zuvor mit der Berufshaftpflichtversicherung geklärt werden, ob für diese Tätigkeit Versicherungsschutz besteht. Quelle: https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/de/aktuelles/fachnachrichten/archiv/juli_2021/geldw%C3%A4schegesetz_neue_entwicklungen_beim_transparenzregister/index_ger.html Wir haben für uns entschieden, die Finger von dem Thema zu lassen, zumal die Eintragung selbst - wie bereits oben von mir beschrieben - eine Qual ist.
... Mehr anzeigen