Moin Moin Ja, habe ich auch gesehen. Ich habe mich etwas damit beschäftigt. Ich breite das einfach mal aus, in der Hoffnung etwas weiter helfen zu können. Erst einmal betrifft es nur Unternehmen mit mehr als 50 (so meine Erinnerung, muss nicht stimmen) Mitarbeitern. Macht m.E. auch Sinn, weil bei wenigen Mitarbeitern kann man die Anonymität nicht wirklich wahren. Allein schon wie etwas formuliert wird, lässt dann meist Rückschlüsse auf den Anzeiger zu. Wenn man ein Whistleblower-System einrichten muss, muss die Anonymität ggf. gewährleistet werden. Dass geht meiner Meinung nach oft nur über externe Anbieter für ein solches System. In meiner Kanzlei müssen wir nichts einrichten - obwohl die Geschäftsführung die Vorteile sieht und dies möchte. Ich bin da tatsächlich komplett unentschlossen, wie ich das am Besten umsetzen soll. Eine externe Lösung scheint mir bzgl. der Anonymität nicht hilfreich zu sein. Mir schwebt deshalb eher eine Lösung wie bei Datenschutzbeauftragten vor, was dann natürlich verbindlich mit der Geschäftsführung vereinbart werden muss. Vielleicht bin ich da aber auch auf einem Holzweg. Einfach ist es m.E. für kleine Kanzleien, die halt nichts einrichten müssen, oder für größere Kanzleien, die einen externen Anbieter beauftragen oder ein internen System, dass sich an den Vorgaben hält, entwickelt. Mein Wissen, dass natürlich auf die spezielle Situation meiner Kanzlei nur wiederspiegelt. QJ
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