Nur zur Info: Spart Ihnen die Warterei in der Warteschleife der Verwaltung:
Es hat sich nach Rückfrage bei und Besprechung mit der Verwaltung herausgestellt, dass die Zinsbescheide auf der Basis von - natürlich inzwischen überholten- Schätzungsbescheiden erstellt wurden. Wenn es im Verfahrensgang Schätzungsbescheide gegeben hat.
D.h. Unterschiedsbetrag mit Zinslaufbeginn entspricht nicht dem korrekten Steuerbescheid, sondern dem Schätzungsbescheid. Es klang für mich nach einem systematischen Programmierfehler (zumindest in Berlin).
Ich kann natürlich gegen die falschen Bescheide Einspruch einlegen. In den meisten Fällen wird der Einspruch den Mandaten mehr kosten als die Zinsdifferenz.
Zumindest am Telefon im Gespräch war nicht die Rede von einer Änderung von Amts wegen.
Korrektur:
Ich habe gestern noch mit der Verwaltung bei uns in Hessen telefoniert. Der Sachbearbeiter meines Vertrauens sagte, dass die Auskunft aus Berlin Quatsch gewesen wäre.
Ich bin wegen der Zinsbescheide trotzdem "not amused". Vorsichtig formuliert.
1. Wenn die Verwaltung (auch wenn es offenbar nur Berlin war) selbst nicht versteht, wie soll ein unberatener Steuerpflichtiger den Bescheid verstehen?
2. Die Bescheidprüfung ist vergleichsweise zeitaufwendig, weil ich die alten Bescheide raussuchen muss, und die Verwaltung es nicht für nötig empfunden hat, in den Bescheiden zu vermerken, auf welche alten Bescheide sie sich bezieht.
3. GESTERN hat ich ungewöhnlich viel Finanzamtspost für einen Tag. DAS waren die Bescheide mit Zinsnachzahlungen. Größenordnung 10- 50 EUR. Plus die Kosten für die Bescheidprüfung, die ich bei dem Zeitaufwand berechnen muß, ein wirtschaftlicher Totalschaden für die Mandanten.
4. HEUTE bin ich beim online Postfach-Check am Morgen aus allen Wolken gefallen. Mein Postfach war noch NIEMALS so voll mit Finanzamtsbriefen. DAS WAREN DIE NULLBESCHEIDE! Die ich auch alle prüfen darf! Wirtschaftlicher Totalschaden für die Mandanten. Nicht mehr kommunizierbar. Aber da so viel Aufwand muss ich es berechnen.
5. Porti von der Verwaltung zu mir. Porti von mir zu den Mandanten. Für Nullbescheide. Irrsinnige Kosten und Aufwand für im wahrsten Sinne des Wortes : NULL.
6. Eine ABM - Maßnahme für die Kanzleien. Die die Bescheide erst prüfen und dann den Mandanten erläutern müssen, weil sie nicht verständlich sind.
7. Ich versuche mir vorzustellen, wie glücklich die LoHis sind, die den Zirkus noch nicht einmal berechnen können.
8. Und dann haben wir noch die unberatenen Pflichtigen, die beim Finanzamt anrufen, weil sie den Bescheid nicht verstehen.
Was für ein Irrsinn.
Man ernsthaft: Hätte man die Nullbescheide von nicht betrieblichen Steuerpflichtigen ( Nichtselbständige und V+V) nicht mit dem nächsten Steuerbescheid bescheiden können?
Es sollte doch in einer digitalisierten Welt möglich sein, da ein Häkchen in der Programmierung zu setzen.
Aber da müsste man ja flexibler als eine Bahnschranke sein und mitdenken.
🙈🙉🙊