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EU-Whistleblower-Richtlinie

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letzte Antwort am 17.12.2022 03:09:27 von quantenjoe
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Cynthia112
Einsteiger
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Bonjour,

 

hat sich schon jemand mit diesem Thema beschäftigt? 

 

Folgendes konnte ich hierzu schon lesen:

 

"Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz soll 3 Monate nach Verabschiedung in Kraft treten. Aus jetziger Sicht dürfte dies Ende 2022 oder im Januar 2023 der Fall sein. Wenn betroffene Unternehmen und Vereine die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht umsetzen, besteht die Gefahr eines Bußgeldverfahrens. "

 

 

renek
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Ehrlicherweise: NEIN.

 

Außerdem gibt es aktuell beim BMJ nur einen Entwurf aus Juli. Da warte ich ab bis es eingeführt wird. Sollte man mitbekommen wenn die Medien wieder laut aufschreien. 😉

 

[EDIT]

betrifft jetzt das:

Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender
Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

 

Wenn es das betrifft:

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im
Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Ist auch noch nichts fix...

 

 

carola
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Hallo @Cynthia112 ,

 

meines Wissens nach steht die Umsetzung noch aus.

Es liegt ein Regierungsentwurf vor vom Juli 2022 und es sollte bis Ende 2022 beschlossen sein. Funktioniert wohl aber nicht mehr...

Die erste Lesung im Bundestag war am 29.09.2022 - es wird als noch etwas dauern.

 

Viele Grüße

Cynthia112
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Merci. Vielen Dank!

m_hoelbe
Einsteiger
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Hallo,

 

meines Wissens nach interessiert hier die momentane deutsche Gesetzeslage und Termine nicht.

Wenn Deutschland die Termine nicht halten kann, gelten die EU-Gesetze und die sind meistens strenger ausgelegt.

 

Gruß

 

M. Hölbe

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Cynthia112
Einsteiger
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Bundestag verabschiedet Whistleblower-Gesetz 16.12.2022
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quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 7 von 7
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Moin Moin

 

Ja, habe ich auch gesehen. Ich habe mich etwas damit beschäftigt. Ich breite das einfach mal aus, in der Hoffnung etwas weiter helfen zu können.

 

Erst einmal betrifft es nur Unternehmen mit mehr als 50 (so meine Erinnerung, muss nicht stimmen) Mitarbeitern.

Macht m.E. auch Sinn, weil bei wenigen Mitarbeitern kann man die Anonymität nicht wirklich wahren. Allein schon wie etwas formuliert wird, lässt dann meist Rückschlüsse auf den Anzeiger zu.

 

Wenn man ein Whistleblower-System einrichten muss, muss die Anonymität ggf. gewährleistet werden. Dass geht meiner Meinung nach oft nur über externe Anbieter für ein solches System.

 

In meiner Kanzlei müssen wir nichts einrichten - obwohl die Geschäftsführung die Vorteile sieht und dies möchte.

Ich bin da tatsächlich komplett unentschlossen, wie ich das am Besten umsetzen soll. Eine externe Lösung scheint mir bzgl. der Anonymität nicht hilfreich zu sein. Mir schwebt deshalb eher eine Lösung wie bei Datenschutzbeauftragten vor, was dann natürlich verbindlich mit der Geschäftsführung vereinbart werden muss.

 

Vielleicht bin ich da aber auch auf einem Holzweg. Einfach ist es m.E. für kleine Kanzleien, die halt nichts einrichten müssen, oder für größere Kanzleien, die einen externen Anbieter beauftragen oder ein internen System, dass sich an den Vorgaben hält, entwickelt.

 

Mein Wissen, dass natürlich auf die spezielle Situation meiner Kanzlei nur wiederspiegelt.

 

QJ

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letzte Antwort am 17.12.2022 03:09:27 von quantenjoe
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