@StBKittowski schrieb: Bsp. Im November 2019 fließen 5.000 EUR Reisepreis zu und erst im Frühjahr 2020 fließen die dazugehörigen Vorleistungen ab. Es gibt Vorleistungen, die im November 2019 abfließen, aber nicht zu den Reisepreisen gehören, die im November 2019 zufließen. Dies ist doch das Wahlrecht, welches die Fussnote hergibt. Entweder die 5.000 oder die Vorleistungen, die abfließen (was der Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter zahlt). Der Leistungsempfänger ist ja Dein Tanzlehrer. Das hier eine Marge auszurechnen ist, sehe ich nicht. Wenn die Vorleistungen nun 6.000 betragen, nimmt man diesen Wert. Umsatz und Vorleistungen müssen hier nicht zusammenhängen.
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