Der Fehler 1 (Gesamtumsatz 2019 wird als 6-monatiger Refenzumsatz übernommen) haben wir auch bei vier Mandanten. Heute kam folgende Email: Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie haben für Ihren Mandanten einen Antrag auf Neustarthilfe mit der Fallnummer RAT1R-XXXXXX eingereicht. Dieser wurde durch die Bewilligungsstelle bewilligt und ausgezahlt. Im Rahmen der Vorbereitung der Endabrechnung ist nun aufgefallen, dass es in Einzelfällen im Online-Antragsportal zu einem nicht-gewünschten Verhalten gekommen ist. Dies hat dazu geführt, dass bei der Berechnung des Referenzumsatzes, der für die Ermittlung der Höhe der Neustarthilfe herangezogen wird, falsche Werte genutzt wurden. Dies hatte für die Bewilligung und Auszahlung der Förderung an Ihren Mandanten keine Auswirkung. Jedoch werden im Rahmen der Endabrechnung möglicherweise falsche Referenzumsätze zur Ermittlung der finalen Förderhöhe genutzt. Es ist daher notwendig, die Daten Ihres Mandanten im Portal im Rahmen eines Änderungsantrags zu korrigieren. Sollte sich an den ursprünglichen Angaben nichts geändert haben, können Sie den Änderungsantrag mit diesen Daten befüllen und ohne weitere Anpassungen absenden. Wir haben Sie bereits für die Einreichung eines Änderungsantrages freigeschaltet. Erst wenn die Bewilligungsstelle Ihren Änderungsantrag beschieden hat, können Sie die Selbsterklärung zur Endabrechnung für Ihren Mandanten einreichen. Sollten Sie die Endabrechnung bereits eingereicht haben, muss diese zurückgezogen werden, bevor Sie den Änderungsantrag einreichen. Sie haben noch bis Ende März die Möglichkeit, die Endabrechnung unkompliziert zurückzuziehen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Unterstützung! Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an den Servicedesk wenden: Service-Desk für prüfende Dritte: Service-Hotline +49 30 – 530 199 322 Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/kontakt Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Service-Desk Überbrückungshilfe Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Für manche Mandanten habe ich bereits die Endabrechnung eingereicht. Ich bin am überlegen, ob ich die obigen Schritte tatsächlich machen soll. Immerhin brauche ich für den Änderungsantrag eine Unterschrift vom Mandanten und ich muss ihm erklären warum und dann für die neue Endabrechnung nochmals eine Unterschrift, weil sich die Fallnummer jeweils ändern.
... Mehr anzeigen