Hallo Datev, jeden Monat kommt dieser "Roman": Hinweis #LN12223 Ein Jobticket ist ab 01/2019 steuerfrei, wenn dieses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für folgende Fahrten zur Verfügung gestellt wird: - Unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, - Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer zusätzlich in Anspruch nehmen kann. Im Zuordnungsmonat 03/2019 ist unter 'Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss' ein geldwerter Vorteil für ein Jobticket in Höhe von 45,12 EUR erfasst. Ab 2019 wird das Jobticket, dass Sie dort hinterlegen, steuerfrei abgerechnet. » Prüfen Sie, ob das Jobticket für die zuvor genannten Fahrten herangezogen wird und damit steuerfrei belassen werden darf. Wenn es sich um anderweitige Fahrten handelt, dann erfassen Sie eine pflichtige Jobticket-Lohnart (z.B. '2920 / AG-Z. Jobticket,p.St.' oder '2910 / AG-Z.Jobticket,st/sv-pfl') in den Festbezügen / Bewegungsdaten. Keine Eingabe in der Maske führt dazu, dass die Meldung verschwindet. Warum gibt es kein Kästchen zum Anhaken, dass die Voraussetzungen geprüft wurden und vorliegen? LG VM
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