Guten Morgen,
ein Mandant versteuert pauschal den geldwerten Vorteil von Mahlzeiten.
Wird der geldwerte Vorteil bei Minijobbern in die 450 €-Grenze eingerechnet oder dürfen diese On Top gerechnet werden.
Also 450 € inklusive Mahlzeiten oder 450 € plus Mahlzeiten?
Viele Grüße
Laura
Hallo,
alles, was auch bei anderen Arbeitnehmern nicht zum sv-pflichtigen Brutto gehört, ist auch bei Minijobbern nicht zum SV-Brutto zu rechnen. Die einzige Pauschalversteuerung, die mir da auf Anhieb einfällt, die sv-pflichtig ist, wäre nach 37 b EStG. Alles andere ist bei Minijobbern wie bei den übrigen AN zusätzlich möglich.
LG
VM