Hallo, wenn in dem o.g. Feld irrtümlicherweise die wöchentlichen statt der monatlichen Sollstunden erfasst wurden: und diese mit den beim Mandanten hinterlegten Stunden übereinstimmen, kann man dann einfach die Erfassung rückwirkend rausnehmen und das Programm macht eine rückwirkende Korrektur inklusive der Beachtung von Unterbrechungen, oder muss ich dann die jeweiligen tatsächlichen Stunden selbst ermitteln und monatlich erfassen? Was ist, wenn die Wochenstunden wegen Teilzeit abweichen, diese aber schon in den regelmäßigen Arbeitszeiten hinterlegt sind - muss dann in diesem Feld trotzdem die abweichende monatliche Zeit hinterlegt werden?
... Mehr anzeigen