Guten Tag,
bei einem Mitarbeiter soll Urlaub aus dem Vorjahr ausbezahlt werden da dieser nicht mehr genommen werden kann. Der Mitarbeiter ist weiterhin im Unternehmen beschäftigt.
Ist eine Auszahlung der Urlaubstage als Urlaubsabgeltung zum jetzigen Zeitpunkt in Ordnung?
Vielen Dank.
MfG
soweit ich das interessehalber mal mir angelesen habe, ist das arbeitsrechtlich nur zum Beschäftigungsende möglich, weil der AN sonst immer Anspruch auf Urlaub in Natura hat. Wenn das trotzdem gemacht wurde im laufenden Beschäftigungsverhältnis, hat es da wohl schon Arbeitsgerichtsprozesse zu gegeben, dass der AG das noch (mal) zahlen musste... Wahrscheinlich ist nicht jeder dieser Zahlungsfälle später vor Gericht gelandet, so dass es jeder AG selbst entscheiden muss.
SV-/St-rechtlich ist es ein Einmalbezug.
Noch mal zahlen wird zwar nicht passieren, der AN könnte sich die ausgezahlten Urlaubstage aber einklagen und hätte dann beides: Geld und Freizeit.
Solange das aber keinen AN betrifft, der alle paar Jahre eh die Firma wechselt, kann man eine solche Abmachung m. M. schon mal treffen.
Hallo @Personalerin_123 ,
also ganz ehrlich ... das ist tiefes Arbeitsrecht. Da würde ich an Ihrer Stelle keine Aussage machen und auf einen Anwalt verweisen. Wenn der Mandant unbedingt die Abgeltung haben möchte dann ok ... unter Hinweis auf das Arbeitsrecht und Haftungsausschluss. Ich gebe meinen Mandanten bei solchen Fragen keine eigene Antwort wegen Haftungsgründen.
Grüße
M_H