@Uwe_Lutz schrieb: Dies liegt daran, dass die Krankenkassen die Rückmeldungen bei Folge-AU ohne Beginndatum senden. Und dies macht eine automatische Übernahme in die Fehlzeiten recht schwierig bis unmöglich. Das glaub ich nicht. Eine Folgebescheinigung sollte automatisch immer an die letzte vorliegende Erstbescheinigung anschließen. Das war bei Papier auch nicht anders. Wenn eine Erstbescheinigung vorliegt und eine Folgebescheinigung, wenn auch mit Lücken, wie z.B. Wochenende, kommt, könnte DATEV z.B. fragen, ob die beiden AU zusammengehören. So, wie es im Moment abläuft, ist alles andere als optimal. Die Meldung, die Datev ausgibt, ist auch noch falsch ("Keine AU oder falsche Krankenkasse..."). Warum steht da nicht: "Es liegte ein Folgebescheinigung vor, die nicht zugeordnet werden kann". Dazu könnte in der Übersicht auch stehen, dass es sich um eine Folgebesscheinung handelt. 08.02.-10.02. Erstbescheinigung 11.02.-12.02. Wochenende 13.02.-14.02. Folgebescheinigung
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