Hallo zusammen,
ich würde mich über Hilfe freuen:
Einer unserer Mitarbeiter ist Rentner und arbeitet mindestens 20 Stunden/Woche weiterhin für uns. Wir sind der einzige Arbeitgeber für ihn. Seine Tochter hat jetzt recherchiert, dass wir uns als Nebenarbeitgeber angeben müssen. Aber das stimmt doch so nicht, oder? Ich bin etwas verunsichert.
Als Grund hat er angegeben, dass er so viele Steuern nachzahlen muss, wenn er weiterhin in Steuerklasse 1 beschäftigt ist.
Was ist denn hier richtig? Kann ich in LODAS einfach auf Steuerklasse 6 abändern?
Oder muss er dies beim Finanzamt ändern lassen?
Das Finanzamt hat ihm übrigens gesagt, dass wir die Änderung der Steuerklasse vornehmen müssen bzw. den Nabenarbeitgeber angeben müssen.
Ich bin jetzt vollständig verwirrt.
Dankeschön schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Frau Edel,
erstmal ist zu klären, ob Ihr Mitarbeiter eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung oder eine Pension bezieht. Die Steuerklassen sind ausschließlich für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit maßgeblich und spielen daher nur eine Rolle für Pensionen. Steuerlich gesehen ist es daher unerheblich, dass Ihr AN Rentenbezieher ist. Ist er ledig, bleibt er natürlich bei Steuerklasse 1.
Die angebliche Auskunft des FA kann sich eigentlich nur auf Empfänger von Pensionen beziehen, aber nicht auf Rentenempfänger. Sie sind der einzige und damit Hauptarbeitgeber.
Viele Grüße
Martin Seemann
Danke. Genauso hatte ich mir das gedacht.
@MartinSeemann schrieb:Moin Frau Edel,
erstmal ist zu klären, ob Ihr Mitarbeiter eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung oder eine Pension bezieht.
Er könnte ja auch eine Rente von der DRV und eine Betriebsrente beziehen.
Wird die Betriebsrente mit StKl 1 abgerechnet, muss es bei der Beschäftigung die 6 sein.
Hier ist also zu klären, welche Rente(n) er erhält.
Also, er bekommt Rente von der DRV und von der KWB Münster (offenbar ist das eine Betriebsrente).
Dann ist Steuerklasse 6 richtig, oder?
Wie gehe ich denn dann vor?
Ich habe uns jetzt als Nebenarbeitgeber angegeben und die Stammdaten versendet.
Warte ich jetzt auf Rückmeldung? Oder stelle ich die Steuerklasse 6 selbst um?
Das ist wirklich eine Krux! Wirklich jeder (angehende) Rentner, der bei uns weiterarbeiten möchte, erzählt mir was von Steuerklasse 6 und den vielen Abzügen.
Ganz genauso war es hier auch.
Ich weiß gar nicht so recht, was ich dazu sagen soll.
Das Thema ist sehr populär und betrifft einige Rentner. Der Aufschrei nach der ersten Steuererklärung ist immer groß.
Ich finde die Regelung auch nicht ideal, dass die Rente unterjährig unversteuert ist und der Nebenverdienst mit Steuerklasse 1, 3, 4 oder 5 abgerechnet wird. Es kommt somit immer zu Nachzahlungen, wovon die meisten nichts wissen und das Geschrei dann groß ist.
Steuerklasse 6 kommt aktuell nur in Frage, wenn die Rente in Form einer Pension o.ä. ausgezahlt wird, da hier dann die persönliche Steuerklasse greift.
Laut Internet zahlt die KWB eine Betriebsrente.
Ich weiß leider nicht, ob ich jetzt Steuerklasse 6 nutzen kann und wie ich weiter vorgehen muss.
Kann mir irgendwer bitte weiterhelfen?
@Nadine_Edel schrieb:Also, er bekommt Rente von der DRV und von der KWB Münster (offenbar ist das eine Betriebsrente).
Dann ist Steuerklasse 6 richtig, oder?
Bekommt er von der KWB eine monatliche Abrechnung über die Betriebsrente/Pension? Dann soll er dir die einreichen. Wenn du aber über ELStAM keine Änderung bekommen hast, müssten die ihn als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 angemeldet haben. Ihr wärt also weiter Hauptarbeitgeber mit 1.
@Nadine_Edel schrieb:Ich habe uns jetzt als Nebenarbeitgeber angegeben und die Stammdaten versendet.
Das funktioniert so einfach nicht, du musst ihn von ELStAM ab- und wieder anmelden (in eine Richtung geht der Wechsel auch ohne Abmeldung, ich weiß gerade aber nicht mehr, welche).
Das zugrunde liegende Problem ist aber, was @mick sagt. Dann soll er dir schriftlich geben, dass er - abweichend von ELStAM - mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden möchte.
- doppelt -
Bei 20 Stunden pro Woche gehe ich davon aus, dass hier das Entgelt höher ist, als für die Betriebsrente.
Aber der Arbeitnehmer entscheidet alleine, welcher Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber und welcher der Nebenarbeitgeber ist.
Hier würde ich mir vom AN die Wahl Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber bescheinigen lassen.
Wenn er sich für H-AG entscheidet, erhält der andere automatisch den N-AG mit StKl 6.
Hier müsste die Abmeldung als N-AG zum gleichen Tag, wie die Anmeldung erfolgen und die neue Anmeldung als H-AG zum nächsten Tag.
Ansonsten als N-AG angemeldet bleiben und direkt mit StKl 6 abrechnen (kann manuell eingegeben werden).
Da i. d. R. die Rente der DRV bisher nicht versteuert wurde, ergibt sich hier i. d. R. eine Nachzahlung.
Da aber auf jeden Fall ein N-AG mit StKl 6 abgerechnet wird, ergibt sich dadurch eine Überzahlung.
Da er verpflichtet ist eine EStE abzugeben, wird sich erst im nachhinein die Über- oder Nachzahlung ergeben.