Mit den Smartiescans stehe ich ein wenig auf Kriegsfuß, denn dann sollten die Leute selbst bei Ihren Krumm-und-Schief-Beleg-Fotos drauf achten, dass sie ein geringes Datenvolumen haben (da gibt's nämlich ein "Knöpfle" zum Einstellen), sonst galoppiert das Volumen und die Kosten schnell mal davon und der Berater ist der Dackel, weil er nicht mindestens achtmal mündlich, dreimal schriftlich und zwei mal via Backpfeife vor den Belegspeicherkosten gewarnt hat. Die Warnung bei 500kb ist absolut in Ordnung und wenn jemand eben auch noch die ganzen Lieferscheine einer Rechnung samt der BILD-Zeitung mit in diese Datei reinpacken will, soll er. Man hat ihn ja "gewarnt". Ach ja, es ist doch wurscht, ob die KB-Warngrenze für pdf oder tif oder jpg gilt; KB sind KB - beim einen bekommt man eben mehr Blätter unter als beim Anderen. Rechnen Sie Ihren Mandanten einfach mal aus, was 1.000 Belege á 750KB gegenüber 75KB je Beleg ausmacht ! Wir hatten in der Tat den Fall, dass ein Mandant seine Belege zwei Monate in, ich glaube "4k-HD" eingescannt hat und wir ihm rieten die ca. 300 Eingangsrechnungen nochmals zu erfassen. Er tat es nicht. Na ja, gesagt haben wir es zumindest. Wir werden insofern sowieso drei volle Jahre auf Archiv-DVD brennen (zzgl. Sicherung auf HD) und dann die Belege im RZ löschen lassen. Es lohnt sich öfters als man denkt. Ich sensibilisiere meine Mandanten zumeist die Belege über den Scanner zu erfassen, ja vorzugsweise über das Scan-Modul in tif (war da auch schon anderer Meinung mit pdf), weil es für die Zwecke mehr als ausreichend ist; für die DokAblage würde ich mir dennoch eine systeminterne pdf-scan-Möglichkeit wünschen (bitte, bitte, DATEV ). Ich weiß nicht wie es anderen Kollegen geht: Anfangs wurden die Smartphone-Scans noch ordentlich erstellt und waren "noch brauchbar". Zwischenzeitlich werden Bescheide o.ä. wichtige Schreiben aus 1m Entfernung auf dem Motorrad sitzend gescannt (ja, so sieht es manchmal aus). Dies mag für eine kurze Info zum Schriftstück und schnelles feedback in Ordnung sein, aber für UO oder DokAblage weigere ich mich derartigen Müll zu verwenden und weise meine Mandanten genau darauf hin, dass wir eine saubere, lesbare und ggf. noch ausdruckbare digitale Belegarchivierung wollen. Dies trifft flächendeckend auf Verständnis ! Wer überweist denn in realem Leben seine Rechnungen, in dem er diese im Taxi fotografiert und die Überweisung ausführt? Genau, der, der einen außenverstellbaren Innenspiegel toll findet. Man muss nicht alles tun, nur weil es geht oder erlaubt ist. Leider suggeriert uns die Werbung, dass Unsinniges unverzichtbar sein soll; wohl dem, dessen Verstand noch die Herrschaft über seinen Träger hat. Über die Beschränkung der e-mail-Volumen habe ich mich auch vereinzelt mal geärgert und dann die Anlage auf drei e-mails aufgeteilt; das tut zur Not auch, bevor ein Hiwi die ganze Festplatte versendet 🙂
... Mehr anzeigen