Hallo, wenn Sie die Familienheimfahrten im Mitarbeiter hinterlegt haben und trotzdem keine Umsatzsteuerdifferenz auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen wird, überprüfen Sie bitte ob Sie die Lohnart 2470 Firmenwagen Gehaltsumwandlung in den Mandanten übernommen haben und ob Sie die Lohnart 2470 auf das richtige Konto gemäß Dokument 1019637 kontiert haben. Kontierungsvorschläge Kontierungsvorschläge für die gängigen Kontenrahmen finden Sie unter Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen…. Wählen Sie Ihren Kontenrahmen und die Mitarbeitergruppe. Im Reiter Kontierung Lohnarten finden Sie die entsprechenden Kontierungsvorschläge je Lohnart. Beispiele für Standardkontenrahmen SKR03/SKR04: SKR03: Die Lohnarten 2370/2470 werden auf das Fibu-Konto 8610 Verrechnete sonstige Sachbezüge gebucht, die Lohnarten 9020/9070 auf das Fibu-Konto 8611 Verrech. Sonstige Sachbezüge Kfz 19% USt. SKR04: Die Lohnarten 2370/2470 werden auf das Fibu-Konto 4946 Verrechnete sonstige Sachbezüge gebucht, die Lohnarten 9020/9070 auf das Fibu-Konto 4947 Verrech. Sonstige Sachbezüge Kfz 19% USt. Bei individuellen Kontenrahmen müssen sich die Konten für die Lohnarten 2370/2470 ebenfalls von den Konten der Lohnarten 9020/9070 unterscheiden. Legen Sie ggf. neue Konten an. Wenn Sie keine Automatik-Konten verwenden, können Sie im Nachgang die Umsatzsteuer aus den gebuchten Konten mit entsprechenden Steuerschlüsseln herausrechnen. Sie finden diese Infos detailliert in folgenden Dokumenten: LN15219 oder LN15221 beim Erstellen des Buchungsbelegs: Lohnarten 2370 und 2470 sind nicht kontiert LN15222 oder LN15223 beim Erstellen des Buchungsbelegs für die Lohnarten 2370 und 2470 PS: Ab der Version 11.63 (Service-Release, voraussichtlich ab dem 18.02.2021) geben wir in diesen Fällen neue Hinweis-/Fehlermeldungen aus, welche Sie auf die Fehlende Lohnart bzw. die fehlende Kontierung hinweisen. Sollten Sie weiterhin keine Umsatzsteuerdifferenz auf dem Buchungsbeleg finden, wenden Sie sich bitte an die bekannten Servicekanäle.
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