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Abfindung aus Vergleich in Lohn und Gehalt nach Systemwechsel nach Austritt MA

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letzte Antwort am 15.02.2021 15:43:11 von Nina_Schöneweis
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00Baulohnina
Beginner
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Guten Tag liebe Community,

 

nach einem Wechsel vom Fremdsystem auf Lohn und Gehalt muss eine Abfindung gebucht werden für einen bereits im Vorjahr und im Fremdsystem ausgeschiedenen MA.

 

Der MA wurde nicht im Personalstamm in LuG übertragen.

Die Abfindung wurde jetzt in einem Vergleich beschlossen. Das ursprüngliche Austrittsdatum muss laut Vergleich auch nochmal ein paar Monate verschoben werden, liegt aber noch im Vorjahr. 

Zusätzlich muss noch Urlaubsabgeltung nachgezahlt werden. 

 

Bin Datev-Anfänger. Wie gehe ich vor? 

Wenn ich den Personalstamm anlege, liegt das Eintrittsdatum ja grundsätzlich vorm ersten Abrechnungsdatum. Da geht es schon los.

 

Danke im Voraus

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
283 Mal angesehen

Hallo,


Nachberechnungen nach einem Systemwechsel von einem Fremdsystem auf Lohn und Gehalt sind maximal ab dem ersten Abrechnungsmonat des Mandanten möglich.


Eine nachträgliche Abrechnung mit einem Eintritts- und Austrittsdatum vor dem ersten Abrechnungsmonat in Lohn und Gehalt (siehe Mandantendaten | Abrechnungsparameter) ist nicht möglich.


Somit können Sie den Mitarbeiter im Programm nur noch rückwirkend mit einem Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem) ab dem Umstieg auf Lohn und Gehalt abrechnen. Prüfen Sie ggf., ob im Fremdsystem noch eine Nachberechnung der Abfindung sowie Urlaubsabgeltung möglich ist.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.02.2021 15:43:11 von Nina_Schöneweis
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