In Bayern ist zur Freischaltung der elektronischen Abfrage des Steuerkontos eine Zentralstelle zuständig. Dieser ist die Vollmacht zu faxen, die auch für das Erhebungsverfahren gilt. Wir haben in der Vergangenheit das Erhebungsverfahren von der Vollmacht ausgenommen, damit Mahnung, Zahlungshinweise und ähnliches direkt an den Mandaten gehen, da wir diese ohnehin nur weiterleiten können. Eine Anfrage bei der Finanzkasse bestätigte, dass bei der Vollmacht im Erhebungsverfahren diese tatsächlich an uns geschickt werden würden. Mit anderen Worten, entweder wir kriegen die ganzen Mahnungen und Zahlungshinweise oder wir kriegen keine Steuerkontoabfrage. Können die Kollegen hier das bestätigen oder gibt es doch eine Möglichkeit nicht zwischen zwei Übeln wählen zu müssen?
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