Hallo Herr Degen, "Bei einem typischen EÜR-Quartalszahler", da muss ich Bedenken anmelden. Es geht mir um die Freiberufler, die können, alleine oder gemeinsam, ein Heidengeld machen und bleiben dennoch von der Buchführungspflicht verschont, bleiben also in der EÜR. Teilweise wird dort aber nicht nur so viel Geld verdient, dass es monatliche Meldungen (und damit § 11 EStG) bedingt, manchmal ist es auch so viel, dass ein Fehler da richtig erheblich sein kann. Allein aus diesem Grund sehe ich es von Vorteil, wenn der Arbeitsprozess bei der Umsatzsteuer die Prüfung des § 11 forciert. Was die Fehlerquelle betrifft, das ist richtig aber auch wenn das Programm da mehr automatisch machen würde, sollte man meiner Meinung nach dennoch einen manuellen Abgleich machen. Also Umsatzsteuervorauszahlungen-Soll laut Steuerkonto müssen Umsatzsteuervorauszahlungen der Umsatzsteuererklärung sein, geleistete Zahlungen Umsatzsteuer des Jahres werden gegebenenfalls um § 11 EStG korrigiert und das Ergebnis muss das sein, was in der EÜR steht. Was ich regelmäßig erlebe, eine Steuer geht nicht auf, weil das Finanzamt etwas verrechnet oder zwei Steuern gleichzeitig eingezogen hat, was erst mit dem Jahresabschluss hochkommt. Das ist oft relevant, wenn die eine Steuer (z.B. USt) ergebniswirksam, die andere (z.B. ESt) aber nicht ist. Da mache ich mir sorgen, ob eine Automatik das richtig macht oder das ganze falsch auflöst.
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