Hallo Herr Mildner, der Abgleich von in LuG eingegebener Anschrift mit der Adressendatei der Post erfolgt jeweils dann, wenn man eine Meldung mit einer postalischen Adresse an das RZ weiter gibt. Wenn dann der Abgleich zu Differenzen führt, kommt direkt im Verarbeitungsprotokoll der entsprechende Hinweis zur Anzeige. Dabei ist mir allerdings schon häufiger aufgefallen, dass die offizielle Datei der Post nicht sehr aktuell ist, da z.B. Neubaugebiete u.ä. erst sehr spät aufgenommen werden. Insofern bedeutet eine Rückmeldung im Verarbeitungsprotokoll auch nicht zwingend, dass man selbst einen Fehler gemacht hat. Dann kann man den Hinweis auch "aussitzen" ... Dass der Abgleich nicht vor Ort beim Erfassen der Anschrift erfolgt, hat schlicht den Grund, dass eine solche Multi-Lizenz im gewerblichen Umfeld so teuer ist, dass wohl keiner von uns das zahlen wollte. Als ich mich vor Jahren mal erkundigte, hätte die Lizenz pro Jahr für eine kleinere Kanzlei rd. 1.200 - 1.500 € kosten sollen - das rentiert einfach nicht. Wir haben uns angewöhnt, bei solchen Hinweisen im Protokoll von LuG zuerst die Angabe in den Stammdaten auf Rechtschreib- und ähnliche Fehler zu prüfen - damit sind meist schon die Probleme gelöst. War aber das Problem ein anderes so konnten wir bislang entweder mit der PLZ-Suche der Post, einer Google-Maps-Recherche oder schlussendlich Rückfrage beim Arbeitnehmer die Situation klären. Da schon seit einigen Jahren Anschriftenänderungen kein zwingender DEÜV-Melde-tatbestand mehr sind, werden dann die Klarstellungen z.B. im Rahmen der nächsten DEÜV-Meldung etc. vorgenommen. Das war in all den Jahren bisher niemals ein Problem, da der Arbeitnehmer auf all seinen Auswertungen bereits ab Korrektur in den Stammdaten ja die richtige Anschrift vorfindet ... Da die SV keine Anschriftenänderungsmeldungen mehr vorschreibt, sehe ich mich auch nicht gezwungen, mir da unnötigen Stress zu machen. Wer das anders handhaben will, kann die Meldung jederzeit solo via sv.net abgeben. Beste Grüße R.Hein
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