Hallo zusammen, ich habe folgende Konstellation sowohl bei einem EÜR Rechner als auch Bilanz gemacht: Ich habe eine Eingangsrechnung per 30.06.2020 welche ich erst mit Buchhaltung Juli 2020 bekomme. Wenn ich nun die Rechnung 5400 (Wareneinkauf) gegen 1800 (Bank) verbuchen möchte, erscheint das Hinweisfenster "Das eingebenene Leistungsdatum ist nicht zulässig, da es sich nicht um eine Eingangs bzw Ausgangsrechnung handelt oder ein Sachverhalt mit Faktor 2". Beim EÜR Rechner mit Umsatz genauso, ich buche am 02.07.2020 119,00 Euro 1800 gegen 4400. Laut DATEV Dokument # 1002153 kann man auch über ein Sachkonto buchen, jedoch muss dieses Konto dann die Funktion F 13000 (Sachkonto Kreditor) bzw F 11000 (Sachkonto Debitor) enthalten. Stelle ich diese Funktion ein, muss ich aber vorher die Funkiton VSt bzw USt löschen. Kurzum gesagt: Muss man ab sofort egal ob Bilanz oder EÜR, ob Umsatz oder Aufwand über OPOS buchen? Vielen Dank MfG Kirner
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